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Abrieb (Oberflächenverschleiß) tritt bei Bodenbelägen infolge schleifender, reibender Beanspruchung auf und kann bei glasierten Fliesen durch Glanzveränderung der Oberfläche sichtbar werden.Glasierte Steinzeugfliesen werden hinsichtlich ihrer Beständigkeit gegen Abrieb in Gruppen unterteilt und können damit Anwendungsbereichen zugeordnet werden. Die Abriebbeständigkeit (Verschleißgruppe) ist die durch Schleif- und Sandstrahlprüfung ermittelte Widerstandsfähigkeit glasierter Fliesen und Platten. Sie wird vom Hersteller angegeben.
Die Abriebbeständigkeit wird in fünf Abriebgruppen (Klassen) bewertet:
Gruppe I*: |
für Barfuß- und Hausschuhbereich in Sanitär- und Schlafräumen. |
Gruppe II*: |
für eine leichte Beanspruchung im privaten Wohnbau (außer Küchen, Eingänge, Außenbeläge, Treppen) mit niedriger Begehungsfrequenz und geringer kratzende Verschmutzung mit normalem Schuhwerk |
Gruppe III: |
für mittlere Beanspruchung unter kratzender Verschmutzung mit normalem Schuhwerk, beispielsweise im privaten Wohnbau, auch Dielen, Flure, Balkone (außer Küchen) sowie Beläge des Nichtwohnbaus mit vergleichbarer Beanspruchung wie Hotelzimmer oder Bäder |
Gruppe IV: |
für hohe Beanspruchung bei stärkerer Begehungsfrequenz mit normalem Schuhwerk bei Eingangsbereichen, Terrassen, Küchen, Verkaufs- und Wirtschaftsräumen, Büros, Krankenhäuser, Hotels, Schulen und Verwaltungsgebäude |
Gruppe V: |
für höchste Beanspruchung und Anwendungsbereiche mit sehr starkem Publikumsverkehr in Räumen und auf Flächen, die extrem belastet werden, wie Friseurläden, Bäckereien, Imbissstuben, Eingangshallen für Hotels, Banken, Restaurants oder auch Garagen |
* Der Großteil der Verbraucher orientiert sich hinsichtlich der Abriebfestigkeit zunehmend in Richtung Gruppe III und höher. Fliesen der Gruppen I und II werden auf dem Markt kaum noch angeboten. |