22.02.2024 – Die Europäische Kommission hat am 12. Februar 2024 mit der Durchführungsverordnung 2024/493 die weitere Geltung von Antidumping-Zöllen auf die Einfuhren von Keramikfliesen, die in der Volksrepublik China hergestellt wurden, für weitere fünf Jahre bestätigt. Die Antidumping-Strafzölle betragen zwischen 13,9 % (für Produkte eines Unternehmens) und bis zu 69,7 % (für die meisten Unternehmen).

Container-Hafen Hamburg – Foto: Adobe Stock/M. Johannsen

Der Bundesverband Keramische Fliesen e. V. (BKF) begrüßt, wie die deutschen und europäischen Fliesenhersteller, den Beschluss der Europäischen Kommission. Sie sehen darin einen wichtigen Beitrag, für fairere Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen und europäischen Markt zu sorgen – auf die die europäischen Fliesenhersteller dringend angewiesen sind.

Das Verfahren wurde am 22.11.2022 auf Antrag des europäischen Herstellerverbandes CET, dem der BKF neben anderen Verbänden angehört, eingeleitet. Anlass waren die intensiven, fast schon aggressiven Exportbemühungen der Hersteller in der Volksrepublik China, wie sie zunehmend auch von anderen Herstellern aus Fernost und Indien festgestellt werden. Ausgenutzt werden nicht nur Kostenvorteile aufgrund niedriger Energie-, Personal- und Umweltkosten, die wiederum auf extrem niedrigen Umweltstandards beruhen, sondern vor allem und oft, wie bei Importen aus China und Indien ausdrücklich festgestellt wurde, aufgrund unfairer Wettbewerbspraxis, wie z. B. staatlicher Exportunterstützung.

Dementsprechend hat die Europäische Kommission als Ergebnis der Untersuchung Dumping festgestellt, also unfaire Wettbewerbspraktiken, die den europäischen Wirtschaftszweig im Falle einer Aufhebung der Maßnahmen schwer schädigen würden.

Nach Einschätzung des Bundesverbands Keramische Fliesen e. V. beeinträchtigen die vorgeschlagenen Maßnahmen die Interessen deutscher Konsumenten nicht, wie Patrick Schneider, Vorsitzender des Bundesverbands, erläutert:
„Europäische Fliesenhersteller sind zunehmend zum Schutz gegen unfaire Wettbewerbspraktiken ausländischer Hersteller auf effektive „Trade-Defence“-Mechanismen angewiesen, ohne die ihre Wettbewerbsfähigkeit ernsthaft bedroht wäre. Aktuell ist der deutsche Fliesenmarkt von Überkapazitäten geprägt, so dass weder eine Verknappung der Waren noch Preisnachteile, die nicht auf unfairer Praxis beruhen, zu befürchten sind“.

Davon abgesehen haben die Schutzmaßnahmen einen positiven Nebeneffekt für den hiesigen Arbeitsmarkt und für Endkunden: Deutsche Hersteller sichern Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen des Landes und produzieren sowohl unter ökologischen als auch sozialen Gesichtspunkten vorbildlich. So können sich Bauherren und Sanierer auch ganz ohne ein „Lieferkettengesetz“ darauf verlassen, unter sozial fairen Bedingungen, klimafreundlich und ökologisch unbedenklich produzierte Fliesen zu kaufen. Wie sich der aktuellen Umweltproduktdeklaration nach ISO 14025, der EPD des Instituts Bauen und Umwelt entnehmen lässt, ist der Umweltimpact der Fliesenproduktion in Deutschland so gering, wie kaum irgendwo anders auf der Welt.